Der Erlaubnisschein zum Fischfang gilt für unser Teilstück der Helbe und ist nur mit einer Fliegenrute erlaubt.
Bereich: Flurgrenze Clingen/Greußen, ca. 200m oberhalb der Eisenbahnbrücke bis Flurgrenze Thüringenhausen/Bellstedt (Wäldchen)
Verkauf von Fischereierlaubnisscheinen (01.04. – 30.09.):
Nach telefonischer Rücksprache und Vereinbarung mit Vereinsmitgliedern kann ein Kauf von Gastkarten vereinbart werden.
Kontakt:
Sören Blankenburg (Weißensee) – 0171 / 40 85 112
Egbert Thon (Clingen) – 0174 / 42 09 018
Mario Linke (Westgreußen) – 0177 / 78 84 617
Dirk Pfaffe (Niedertopfstedt) – 0173 / 19 65 186
Es gelten die allgemeinen Angelbedingungen des Thüringer Fischereigesetzes und der Thüringer Fischereiordnung.
Nicht maßige Fische sind schonend ins Gewässer zurückzusetzen. Der Verstoß gegen die Angelbedingungen unseres Vereins sowie den Regelungen des Thüringer Fischereigestzes und der Thüringer Fischereiverodnung wird mit Entzug des Erlaubnisscheins geahndet. Dem betroffenem Angler wird zukünftig kein Erlaubnisschein für das Pachtgewässer des Anglervereins Westgreußen e.V. mehr ausgehändigt.
© Anglerverein Westgreußen e.V. - Alle Rechte vorbehalten.
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