Angelkarten für den Flussabschnitt der Helbe

Erlaubnisschein für Gastangler zum Fischfang (mit einer Fliegenrute)

  • Um an den vom Verein gepachteten Gewässer zu angeln, wird ein gültiger Fischereischein sowie der Erlaubnisschein zum Fischfang benötigt.
  • Der Verkauf erfolgt nur nach Vorlage eines gültigen Fischereischeines.
  • OHNE Vorlage des Fischereischeins findet KEIN Verkauf von Erlaubnisscheinen statt!
  • Es erfolgt KEIN VERKAUF an Vierteljahres-Fischereischeininhaber!

 

Der Erlaubnisschein zum Fischfang gilt für unser Teilstück der Helbe und ist nur mit einer Fliegenrute erlaubt.

Bereich: Flurgrenze Clingen/Greußen, ca. 200m oberhalb der Eisenbahnbrücke bis Flurgrenze Thüringenhausen/Bellstedt (Wäldchen)

Verkauf von Fischereierlaubnisscheinen (01.04. – 30.09.):

Nach telefonischer Rücksprache und Vereinbarung mit Vereinsmitgliedern kann ein Kauf von Gastkarten vereinbart werden.

Kontakt:

Sören Blankenburg (Weißensee) – 0171 / 40 85 112

Egbert Thon (Clingen) – 0174 / 42 09 018

Mario Linke (Westgreußen) – 0177 / 78 84 617

Dirk Pfaffe (Niedertopfstedt) – 0173 / 19 65 186

 

Es gelten die allgemeinen Angelbedingungen des Thüringer Fischereigesetzes und der Thüringer Fischereiordnung. 

Nicht maßige Fische sind schonend ins Gewässer zurückzusetzen. Der Verstoß gegen die Angelbedingungen unseres Vereins sowie den Regelungen des Thüringer Fischereigestzes und der Thüringer Fischereiverodnung wird mit Entzug des Erlaubnisscheins geahndet. Dem betroffenem Angler wird zukünftig kein Erlaubnisschein für das Pachtgewässer des Anglervereins  Westgreußen e.V. mehr ausgehändigt.

 

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